Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, Reparatur- und Lizenzbedingungen

 

Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, Reparatur- und Lizenzbedingungen
der RaceTools, Vertrieb und Verkauf von Leistungsoptimierungen für Kraftfahrzeuge
Unternehmensbereich der eternity-com
Andreas J. Schurr
Königsberger Str. 72
D - 72116 Mössingen

Telefon: +49 (0) 7473 – 205 9876
Fax: +49 (0) 07473 – 274 192
Email: info@racetools.de
Internet: www.racetools.de

§ 1. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen, Angebote, Lizenzvergaben und Lizenzvereinbarungen sowie Dienstleistungen von RaceTools Leistungsoptimierungen, (nachfolgend RaceTools genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Bedingungen. RaceTools Angebote erfolgen stets freibleibend. Mit der Erteilung des Auftrages werden die RaceTools Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwiderruflich Bestandteil des Kaufvertrages. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen gegenüber dem gesamten Geschäftsverkehr, unabhängig davon, ob es sich bei den Geschäftspartnern um einen Kaufmann im Sinne des HGB oder nicht gewerblichen Kunden handelt. Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für RaceTools nur dann gültig, wenn sie von RaceTools schriftlich bestätigt worden sind. Werden von RaceTools telefonische, telegrafische oder gefaxte Aufträge entgegengenommen, so tragen die Gefahr und die Kosten der Auftraggeber. Aufträge oder Bestellungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung von RaceTools rechtsverbindlich.

§ 2. Anerkennung

Der Käufer (nachfolgend Kunde genannt) erkennt diese Bedingungen durch die Möglichkeit zur Kenntnisnahme und insbesondere durch Öffnen gesicherter Verpackungen oder durch Aufbrechen von Lizenzsiegeln oder am Produkt angebrachter Hinweisbanderolen selbst dann an, wenn sie der Kunde erst mit der Lieferung oder Leistung zur Kenntnis nimmt. Bei Leistungen von RaceTools, die auf Lieferung, Veränderung oder Anpassung von EDV- oder Steuerdaten mit oder ohne Veränderung von Hardware gerichtet sind, erkennt der Kunde damit ausdrücklich an.

§ 3. Angebot und Annahme

Die Angebote von RaceTools sind freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung bzw. an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden. Die Annahmeerklärung durch RaceTools bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden. Diese werden nur dann wirksam, wenn RaceTools diese schriftlich bestätigt. Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt die schriftliche Auftragsbestätigung durch RaceTools. In Folge des besonderen Charakters der Leistungen von RaceTools umfasst die Auftragserteilung durch den Kunden auch die Ermächtigung, Probefahrten mit dem Kundenfahrzeug durchzuführen.

§ 4. Abbildungen, Beschreibungen, Leistungsdaten und sonstige Angaben

Abbildungen und Beschreibungen in Angeboten, Prospekten und Veröffentlichungen von RaceTools werden zur allgemeinen Verdeutlichung verwendet und können als technische Daten Veränderungen unterliegen, Die Messdaten sind keine verbindlichen Werte und können je nach Fahrzeugausstattung variieren, sind unverbindlich und nur als Näherungswerte zu verstehen. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich auf vertragsbezogene Anfrage bestätigt. Datenangaben beziehen sich auf Referenzfahrzeuge. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- oder Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen besteht für RaceTools keine Verbindlichkeit. Für Irrtum und Fehler übernimmt RaceTools keine Haftung.

§ 5. Preise

Preise für Versandartikel gelten netto ab Mössingen, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgebend sind die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

§ 6. Lieferung

Liefer- und Fahrzeugumbautermine sowie deren Fristen sind unverbindlich. Höhere Gewalt, Betriebs oder Verkehrsstörungen, Mangel an Rohstoffen und Vorerzeugnissen, Streik oder ähnliche Umstände, welche die Ausführung übernommener Aufträge nicht ermöglichen oder im hohen Maße erschweren, entbinden RaceTools in jedem Fall von der Einhaltung von Lieferfristen und geben dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt. Konstruktions- oder Form- Änderungen sowie Änderungen des Liefer- sowie Umbauumfanges bleiben vorbehalten, sofern das Produkt oder das Ergebnis des Fahrzeugumbaues nicht erheblich geändert werden und die Produkteigenschaften beibehalten werden. RaceTools kommt mit der Fertigstellung und/oder Lieferung nur dann in Verzug, wenn sie die Verzögerung zu vertreten haben.

§ 7. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Empfängers. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, bleibt RaceTools die Auswahl der Versandart vorbehalten. Bei der Auswahl des Versandunternehmens haftet RaceTools nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr der zufälligen oder leicht fahrlässigen Beschädigung oder des zufälligen oder leicht fahrlässigen Untergangs der Sache bereits mit der Bereitstellung zum Versand auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 8. An- und Abnahme von Werk- und Lieferleistungen

Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mängel, Fehler und Transportschäden des Liefergegenstandes unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber RaceTools und bei Versendungskauf auch gegenüber dem Frachtführer zu rügen. Sichtbare Mengendifferenzen sind sofort bei Erhalt der Ware, verdeckte Mengendifferenzen spätestens 2 Tage nach Warenerhalt schriftlich bei RaceTools anzuzeigen. Bei Versand des Kaufgegenstandes an den Käufer hat dieser die Kaufsache sofort nach Erhalt auf ihre äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen und dem entsprechende Beanstandungen sofort bei Übernahme gegenüber dem Versandunternehmen geltend zu machen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung ist der Kunde verpflichtet, sich den Schaden durch ein entsprechendes Protokoll oder eine Schadensmeldebestätigung des Frachtführers bestätigen zu lassen. Bei Verstoß hiergegen erlischt das Recht des Kunden auf Neu- bzw. Nachlieferung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Werk innerhalb von 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung mit Übernahme des Fahrzeuges von der Werkstatt von RaceTools als vertragsgemäß abzunehmen, es sei denn, dass er bei der Übernahme unter Hinweis auf konkrete Mängel ausdrücklich widerspricht. Mit der Übernahme gelten das Fahrzeug und/oder die Teile als abgenommen und ordnungsgemäß geliefert. Erfolgt die Übernahme in einem unserer Betriebe, so kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung der vorläufigen oder endgültigen Rechnung das Fahrzeug oder Teile gegen Begleichung der Rechnung abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht abgeholt, behalten wir uns vor, als Standgeld die ortsübliche Einstellgebühr für tageweise eingestellte Fahrzeuge zu berechnen. Für den Rechnungsbetrag erheben wir Verzugszinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Kaufgegenstandes oder Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 8 Tage in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 8 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Anspruch auf Schadensersatz besteht auch dann, wenn der Käufer in der Zeit von der Bereitstellung bis zur Auslieferung vom Kaufvertrag zurücktritt. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt in allen Fällen 20% des Kaufpreises.

§ 8. (1) Besondere Hinweise – Abnahme

Soweit durch Leistungen von RaceTools oder den Einsatz von Produkten von RaceTools Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen hergestellt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr den Erfordernissen des Kraftfahrgesetzes und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen dem Technischen Überwachungs-Verein TÜV anzuzeigen, seiner Kfz-Versicherung mitzuteilen und eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Es bedarf der besonderen Genehmigung für das veränderte Fahrzeug. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. RaceTools übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.

§ 9. Beanstandungen

Der Käufer hat den Kaufgegenstand bei Erhalt zu prüfen und etwaige Beanstandungen sofort bei Übernahme oder bei Sendungen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich geltend zu machen. Ausgeschlossen sind spätere Beanstandungen, es sei denn, dass vom Käufer innerhalb der gesetzlichen Frist nach Übernahme oder Empfang der Nachweis nicht erkennbarer Arbeits-, Material- oder Konstruktionsfehler erbracht wird. Beanstandungen müssen in jedem Fall unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich erfolgen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung muss Ersatz unter Beifügung eines postalischen oder bahnüblichen Protokolls beantragt werden.

§ 10. Gewährleistung

RaceTools übernimmt für die Ordnungsmäßigkeit der von RaceTools gelieferten und eingebauten Teile sowie der von RaceTools durchgeführten Arbeiten eine Gewähr für die Dauer von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme bzw. der Auslieferung an den Käufer oder für höchstens 10.000 km Laufstrecke des Fahrzeuges; ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Schäden, die durch den Einbau der RaceTools Teile bzw. durch Motorleistungssteigerungen an irgend welchen anderen Teilen des Fahrzeugs entstehen. Die Gewährleistung geht nicht über diejenige Leistung hinaus, die RaceTools im Gewährleistungsfall von seinem Vorlieferanten erstattet bekommt, Folgekosten sind stets ausgeschlossen. Der Kunde wird darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von RaceTools angebotenen Leistungen, Produkte, Tuningmaßnahmen, sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug, dem Motor, dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Motor durch die bei Einbau eines neuen Steuerchips bzw. Steuersoftware bewirkte höhere KW-Leistung auch einer höheren Belastung ausgesetzt sein kann und dies physikalisch bedingt zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch die Leistungsoptimierung erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Fahrzeuges, des Motors und seiner Aggregate auswirken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bauartveränderungen und Leistungsveränderungen zum Erlöschen der Herstellergarantie des Fahrzeuges führen können. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere am Steuergerät, am Motor oder sonstigen Fahrzeugaggregaten und Teilen, Ausbau- und Einbaukosten, sowie von Schäden die nicht den Liefergegenstand betreffen (insbesondere Mangelfolgeschäden, seien sie materieller oder immaterieller Art), sind – soweit rechtlich zugelassen – ausgeschlossen. Es werden des Weiteren Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung oder aufgrund Gewährleistungsrechts im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen. Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet RaceTools nur insoweit, als sie durch von RaceTools eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht werden. Bei Einbau eines neuen Steuerchips haftet RaceTools damit ausdrücklich nur für solche Schäden am Fahrzeug, die durch einen defekten Steuerchip verursacht werden. Dabei muss der vom neuen Steuerchip verursachte Schaden durch RaceTools begutachtet und bestätigt werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Geltendmachung von Nutzungsausfall aus entstandenen Miet- u. Ersatzwagenkosten. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von RaceTools durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile oder Arbeiten, die von RaceTools als „fehlerhaft“ anerkannt sind. Ersetzte Teile werden Eigentum von RaceTools. Für die bei der Nachbesserung oder Mängelbeseitigung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Vertrages geleistet. Der Käufer hat Fehler unverzüglich schriftlich bei RaceTools anzuzeigen. Nach Feststellung des Fehlers ist RaceTools unverzüglich die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Wenn ein Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Vertragspartner statt der Nachbesserung die Wandelung oder Minderung des Vertragsgegenstandes verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht bei Tuningleistungen wegen des besonderen Charakters des Geschäfts nicht. Wenn ein Fehler, für den ein Gewährleistungsanspruch besteht, außerhalb der RaceTools Werkstätten behoben werden soll, muss vor Beginn der Arbeiten von RaceTools die Zustimmung eingeholt werden. Der Käufer hat gegenüber dem fremden Betrieb wenn nicht vorher etwas anderes vereinbart worden ist in Vorlage zu treten, und bei RaceTools unter Einreichung aller Rechnungsunterlagen über zwischenzeitlich durchgeführte Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie der fehlerhaften Teile einen schriftlichen Gewährleistungsantrag zu stellen. Der Nachweis der Fehlerhaftigkeit der von RaceTools eingebauten Teile ist vom Kunden zu führen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird darüber hinaus dann nicht übernommen, wenn diese in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass ein Fehler eines von RaceTools eingebauten Teils nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist, oder Wartungsvorschriften des Fahrzeugherstellers und zusätzlich von RaceTools geschaffene Wartungs- und Warnhinweise nicht beachtet worden sind oder in das Fahrzeug von RaceTools nicht genehmigte Teile eingebaut worden sind oder die von RaceTools eingebauten Teile in ein anderes Fahrzeug eingebaut wurden. RaceTools behält sich das Recht vor, in besonderen Fällen das Fahrzeug in unsere, dem Fahrzeugstandort nächstgelegene, Werkstatt zur Nachbesserung zu überführen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass ein Fehler nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist, die Wartungsvorschriften des Herstellers und von RaceTools für das Fahrzeug zusätzlich festgelegten besonderen Betriebs und Wartungshinweise nicht beachtet worden sind, das Fahrzeug überbeansprucht oder motorsportlich eingesetzt worden ist, das Fahrzeug außerhalb unserer Werkstätten unsachgemäß gepflegt, gewartet oder Instand gesetzt worden ist, in oder an das Fahrzeug Teile an oder eingebaut worden sind, deren Verwendung von RaceTools nicht genehmigt oder das Fahrzeug in einer von RaceTools nicht genehmigten Weise verändert worden ist. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 11. Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Sollte bei der Instandsetzung oder Bearbeitung die Durchführung zusätzlicher Arbeiten notwendig sein, kann der Umfang der Arbeiten bei einem Gesamtwert bis zu 250,00 € um 20% und über 250,00 € um 15% ohne Rückfragen überschritten werden. Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 10% überschreiten, so setzt RaceTools den Besteller davon in Kenntnis. Kündigt der Besteller daraufhin den Auftrag, so kann RaceTools den dem geleisteten Teil der Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht einbegriffenen Auslagen verlangen.

§ 12. Eigentumsvorbehalt

Der Kauf- Vertragsgegenstand bleibt auch im eingebauten Zustand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen einschließlich aller Kosten Eigentum von RaceTools. Solange von RaceTools ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderungen zum Nachteil von RaceTools, Veräußerungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder anderweitige Überlassung des Vertragsgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von RaceTools unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die Ware sorgfältig zu verwahren und in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Der Käufer hat sie ferner ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf RaceTools zu übertragen. Kommt der Vertragsparten dieser Verpflichtung nicht nach, kann RaceTools die Versicherung auf Kosten des Vertragspartners abschließen und den Käufer mit diesen Kosten belasten. Werden die gelieferten oder im Fahrzeug verbauten Gegenstände vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen und auf Aufforderung Mitteilung über den Verbleib der Ware zu machen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere einer Pfändung, hat der Käufer RaceTools sofort schriftlich zu informieren und den Dritten auf das RaceTools Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Ebenso ist uns jede Änderung der Anschrift des Käufers oder des Standortes der gelieferten oder verbauten Gegenstände unverzüglich mitzuteilen. Bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Sicherungspflichten der Sache kann die Herausgabe der Sache verlangt werden. Nach schriftlicher Vorankündigung mit angemessener Frist kann der Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis im freihändigen Verkauf bestmöglich verwertet werden. Wird vom Verkäufer die Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangt, ist der Vertragspartner sofort verpflichtet, die Sache an den Verkäufer herauszugeben, es sei denn, dass diesem ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, welches durch den Kaufvertrag begründet ist. Auf Verlangen des Käufers kann auf seine Kosten ein Sachverständiger zur Ermittlung des Sachwertes herangezogen werden. Der dadurch ermittelte Wert ist für die Parteien verbindlich. Alle durch die Geltendmachung des Eigentumsrechtes entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

§ 13. Zahlungsbedingungen

Der Versand erfolgt gegen Kreditkartenbezahlung, Barzahlung oder Vorauskasse. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug in bar, mit Bank, Scheck oder bankbestätigtem Scheck bei Übergabe des Kaufgegenstandes zu erfolgen. Werden Sendungen nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung ausgeliefert, so ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Wurde durch RaceTools die Reparatur der Sache durchgeführt, so hat die Zahlung bei der Abnahme spätestens 8 Tage nach Benachrichtigung in Bar oder mit Barscheck bezüglich der Fertigstellung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist RaceTools berechtigt, Zinsen von 2% über dem Bundesbankdiskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, durch RaceTools oder den Käufer wird der Nachweis erbracht, dass tatsächlich ein höherer bzw. niedrigerer Verzugsschaden entstanden ist. Leistet der Kunde in einer angemessenen Nachfrist nicht, so kann RaceTools die Rechte aus § 1419 ABGB geltend machen, insbesondere Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt in allen Fällen 15% des vereinbarten Entgeltes, es sei denn, RaceTools kann einen höheren bzw. der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen. Daneben steht RaceTools das Wahlrecht zu, ob sie das ausstehende vereinbarte Entgelt ebenfalls als Schadensersatz geltend macht oder aber die Kaufsache zurückverlangen will.

§ 14. Zurückbehaltungsrecht

An dem Gegenstand, der aufgrund des Vertrages in den Besitz von RaceTools gelangt ist, steht RaceTools wegen jeder Forderung ein Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht zu. RaceTools ist zur Pfandverwertung im Wege des freien Verkaufes berechtigt. Für die Verkaufsandrohung genügt einer schriftlichen Ankündigung an die letzte RaceTools bekannte Adresse des Bestellers.

§ 15. Unterlagen und Urheberrecht

Zeichnungen, Schaltpläne, Bauteile oder dergleichen bleiben das Eigentum von RaceTools und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder anderweitig genutzt noch Firmen oder Personen zugänglich gemacht werden, die auf dem gleichen oder ähnlichen Arbeitsgebiet tätig sind wie RaceTools. Auf den von RaceTools gelieferten Gegenständen, insbesondere optimierte Steuereinheiten, Kostenvoranschläge, Skizzen, Entwürfe, hat RaceTools die Urheberrechte. Jedes nicht ausdrücklich genehmigte Nachmachen, Kopieren, Auslesen oder einem Dritten zu irgendeinem Zweck zur Verfügung stellen, löst eine sofortige Verwaltungsstrafe in Höhe von 7200 Euro aus, zu deren Zahlung der Kunde sich unabhängig von eventuell geltend zu machenden weiteren Schadenersatzansprüchen für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet. Eingereichte Unterlagen des Vertragspartners lagert RaceTools ohne Gefahrübernahme ein.

§ 16. Werbung

RaceTools ist berechtigt in Wort und Bild die Verwendung des Kaufgegenstandes für die vom Käufer hergestellten Erzeugnisse zu veröffentlichen. Im Namen RaceTools darf nur nach schriftlicher Genehmigung mit Wort oder Bildmaterial geworben werden.

§ 17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung und für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten sowie Gerichtsstand einschließlich Scheck-, Wechsel- und Mahnverfahren ist der Sitz von RaceTools in 72116 Mössingen (zuständiges Amtsgericht Tübingen, Deutschland). Bei Verträgen mit nicht deutschen Vertragspartnern gilt ausschließlich das Deutsche Recht.

§ 18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gänzliche oder teilweise unwirksame Bestimmungen sollen durch solche ersetzt werden, die der unwirksamen Klausel am ehesten tatsächlich und wirtschaftlich entsprechen.

§ 19. Widerrufsrecht

Käufer und Verkäufer können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

RaceTools Leistungsoptimierungen Ein Unternehmensbereich der eternity-com; Königsberger Str. 72; 72116 Mössingen Telefon : 07473 / 274 191; Telefax: 07473 / 274 192 ; info@racetools.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Käufer insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- € nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllt werden.

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Stand, Mössingen 01.10.2006.

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